Hygienekonzept

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Hygienekonzept – AHA + L (Lüften) -Regeln und Schutzmaßnahmen für einen sicheren Aufenthalt im und um das Siedlerheim!

Die Voraussetzungen für den Betrieb unseres Siedlerheim werden in der Corona-Verordnung der Landesregierung festgelegt, die stetig an die aktuelle Infektionslage angepasst wird.

Unter Einhaltung dieser behördlichen Vorgaben passen wir wiederum unsere Angebote im Siedlerheim an.

Der Gesundheitsschutz für unsere Gäste, Mitglieder und ehrenamtlichen Mitarbeitern hat hierbei oberste Priorität. Denn jeder von uns kann durch das Einhalten des Mindestabstands, die Beachtung der Hygieneregeln sowie das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz (OP – Maske oder FFP 2 Maske) dazu beitragen, das Übertragungsrisiko für das Corona dazu beitragen, das Übertragungsrisiko für das Corona-Virus zu minimieren!

Besuchen Sie uns nur, wenn Sie sich absolut fit und gesund fühlen.

Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Erkältungssymptome haben, erhöhte Temperatur aufweisen oder Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person in den letzten 14 Tagen hatten.

Bitte halten Sie grundsätzlich die bereits überall bekannten AHA + L-Regeln und Schutzmaßnahmen ein

  • – Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern-
  • -Husten oder Niesen immer in die Armbeuge oder ein Taschentuch
  • – sorgfältiges und regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände
  • – Tragen von Mund-Nasen-Schutz (OP – Maske oder FFP2 Maske)

Voraussetzungen für den Besuch unseres Siedlerheims und unserer Veranstaltungen:

  • Da der Verein durch den Gesetzgeber verpflichtet ist, die Kontaktdaten aller Gäste zu erheben, sind wir gezwungen durch den jeweiligen Wirtschaftsdienst folgende Daten zu dokumentieren: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  • Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und sodann gelöscht. Wir gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen und werden diese nur auf Verlangen der zuständigen Behörde an diese übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung schließen wir aus..
  • Wir sind gezwungen Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Vereinsgaststätte/Veranstaltungen auszuschließen.

Hygiene-Maßnahmen und Vorgaben durch den Verein vor, während und nach der Öffnung der Siedlerheims:

Der Gastraum ist 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung zu lüften und dann alle 20 Minuten.

  • die Festlegung zur Personenanzahl im Gastraum sowie im Außenbereich richtet sich nach der jeweiligen rechtlichen Lage und Vorgabe !Diese ist bei jeder Änderung neu festzulegen und entsprechend an die verantwortlichen Personen für die Bewirtung weiterzugeben!
  • Vor der Öffnung werden der Thekenbereich, die Tische als auch alle Türklinken an der Eingangstür, der Zwischentür und den Toiletten durch den jeweiligen Wirtschaftsdienst desinfiziert.
  • Gläser, Besteck und Geschirr werden nach jeder Benutzung maschinell durchgereinigt.
  • Der Gastraum als auch die Sanitärbereiche werden in regelmäßigen Abständen durch den Verein gereinigt. Zudem Zudem wird auch das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wieder verwendbaren Papierhandtüchern und Handdesinfektionsmittel durch den Verein sichergestellt.
  • Der jeweilige Wirtschaftsdienst hat bei Kundenkontakt während der Öffnungszeit / Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz (OP – Maske oder FFP2 Maske) zu tragen .

Hygieneregeln für Mitglieder und Gäste beim Besuch des Siedlerheims/Veranstaltung:

  • beim Betreten des Heims/der Veranstaltung müssen die Hände desinfiziert werden
  • direkte Kontakte und Begrüßungsrituale wie Händeschütteln, Abklatschen und Umarmungen sind zu vermeiden
  • Jeder Besucher hat beim Betreten und Verlassen des Siedlerheims, als auch bei Toilettengängen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
  • Die Toiletten dürfen immer nur von einer Person betreten werden.

Beim Warten vor den Toiletten ist darauf zu achten den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

  • Der Thekenbereich bleibt für Gäste gesperrt – der Ausschank erfolgt am Tisch um mögliche Warteschlangen und somit die Unterschreitung des Mindestabstands zu vermeiden.
  • Bei Verwendung einer Plexiglasscheibe im Thekenbereich können Gäste auch hier bedient werden!
  • Ansammlungen im Eingangsbereich sowie im Flur sind zu vermeiden.

Nachwort:

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt.

Das Hygienekonzept gilt vom Zeitpunkt der Genehmigung durch den Vereinsausschuss bis auf weiteres und ist für alle Vereinsmitglieder und Gäste bindend. Änderungen oder eine Aufhebung gewisser Regelungen oder des gesamten Konzepts, werden durch Aushang und/oder Veröffentlichung auf der Homepage bekanntgemacht.

Wir hoffen durch dieses Konzept einen kleinen Beitrag zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Corona-Virus leisten zu können.

Unsere Hoffnung ist, dass all unsere Mitglieder weiterhin gut durch die Zeit der Pandemie kommen und durch dieses Konzept den bestmöglichen Schutz bei gleichzeitigem Spaß am aktiven Vereins Leben und beim Austausch in Gemeinschaft und mit Freunden, erfahren!

Bietigheim-Bissingen, den 29.03.2021

Im Namen des Vereins

Margot Müller – 1. Vorsitzende
Siedler- und Gartenfreunde Bietigheim-Sand und Bissingen e.V.
Eichhornweg 6

74321 Bietigheim-Bissingen